Montag bis Freitag 08.00 – 12.30 & 13.00 – 16.30 Uhr

Wertstoffhof: Am Holzplatz 5A • 66333 Völklingen

FAQ - Sie fragen, wir antworten.

Gerne versuchen wir all ihre Fragen zu beantworten.

Daher haben wir hier die Fragen aufgezählt, die uns im Alltag am meisten begegnen.

Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Melden Sie sich gerne:

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Containern und Entsorgung

 

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die unsere Kunden zum Thema Container, Entsorgung und Wertstoffhof-Anlieferung stellen. Unsere Antworten spiegeln die Servicephilosophie der Containerdienst Lehnhoff GmbH im Saarland wider.

1. Wie bestelle ich einen Container und welcher ist der richtige für mich? Die Bestellung bei uns ist unkompliziert. Sie rufen uns an oder senden eine Anfrage, und unser erfahrenes Team berät Sie umfassend. Wir ermitteln gemeinsam die passende Containergröße und den richtigen Containertyp für Ihre Abfallart. Ob Absetz- oder Abrollcontainer – wir finden die effizienteste Lösung für Ihr Projekt.

2. Was darf in den Container und was nicht? Grundsätzlich entsorgen wir alle gängigen Abfallarten wie Bauschutt, Baumischabfall, Grünschnitt, Sperrmüll oder Gewerbeabfälle. Wichtig ist die Einhaltung der korrekten Sortierung. Von der Befüllung ausgeschlossen sind gefährliche Abfälle wie Asbest, Lacke, Öle, Batterien oder Elektroschrott. Wir beraten Sie vorab ausführlich, damit Sie die genaue Abfallart festlegen können und keine unnötigen Kosten entstehen.

3. Wie viel Platz brauche ich für das Aufstellen des Containers? Für das Aufstellen eines Containers benötigt unser Lkw eine ausreichend große Stellfläche und eine Zufahrt mit genügend Rangierfläche. Die Breite des Fahrzeugs inklusive Spiegel beträgt ca. 3 Meter, die lichte Höhe für die Durchfahrt sollte mindestens 4 Meter betragen. Absetzcontainer benötigen zum Absetzen eine gerade Fläche von ca. 8-10 Metern. Wir prüfen auf Wunsch die Gegebenheiten vor Ort, um eine sichere und reibungslose Lieferung zu gewährleisten.

4. Benötige ich eine Genehmigung für das Aufstellen des Containers? Wenn der Container auf privatem Gelände, wie beispielsweise in Ihrer Einfahrt, aufgestellt wird, benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung. Steht der Container jedoch auf öffentlichem Grund wie einer Straße, einem Gehweg oder einem Parkplatz, ist eine Aufstellgenehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Genehmigung und klären alle notwendigen Schritte.

5. Was kostet die Miete eines Containers? Gibt es versteckte Kosten? Unsere Preisgestaltung ist transparent und fair. Die Kosten setzen sich aus der Größe des Containers, der Mietdauer, der Abfallart und den Transportkosten zusammen. Sie erhalten von uns ein detailliertes Angebot ohne versteckte Gebühren. Eventuelle Kostenfaktoren, wie etwa eine Überschreitung der Mietdauer, werden im Vorfeld klar kommuniziert. So können Sie Ihr Budget sicher planen.

6. Wie lange kann ich den Container mieten? Die Standardmietdauer beträgt in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei Bedarf und nach Absprache können wir die Mietdauer flexibel an Ihr Projekt anpassen – ob für einen kürzeren Zeitraum oder über mehrere Wochen. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Zeit zu geben, die Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

7. Was passiert mit meinem Abfall nach der Abholung? Nach der Abholung wird Ihr Abfall zu unserer zertifizierten Entsorgungsanlage transportiert. Als Entsorgungsfachbetrieb gewährleisten wir eine umweltgerechte Behandlung. Die Abfälle werden sortiert, recycelt oder der stofflichen Verwertung zugeführt. Unverwertbare Reststoffe werden fachgerecht entsorgt. Wir legen Wert auf maximale Recyclingquoten und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

8. Welche Abfallarten können sortenrein im Container entsorgt werden? Um die Entsorgungskosten zu optimieren, sollten Abfälle möglichst sortenrein gesammelt werden. Wir stellen Container für spezifische Abfälle bereit, darunter reiner Bauschutt (Beton, Ziegel), Erdaushub, Holz (A1-A4), Grünschnitt, Papier/Pappe oder Schrott. Dies ist oft kostengünstiger als die Entsorgung von Mischabfällen.

9. Was ist der Unterschied zwischen einem Containerdienst und der Selbstanlieferung am Wertstoffhof? Der Hauptunterschied liegt im Aufwand und der Bequemlichkeit.

  • Selbstanlieferung: Ideal für kleine Mengen und wenn Sie die Möglichkeit haben, den Abfall selbst zu transportieren. Sie müssen jedoch die Fahrtzeit, Wartezeiten am Wertstoffhof und die physische Anstrengung des Beladens und Entladens selbst in Kauf nehmen.

  • Containerdienst: Bietet den höchsten Komfort für mittlere bis große Projekte. Wir stellen den passenden Container direkt vor Ihre Tür, holen ihn ab und kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung. Das spart Ihnen Zeit, Kosten für Transportmittel und die gesamte Logistik.

10. Bieten Sie Ihren Service auch außerhalb des Saarlandes an? Die Containerdienst Lehnhoff GmbH ist Ihr regionaler Partner im gesamten Saarland. Darüber hinaus bedienen wir auch angrenzende Regionen in Rheinland-Pfalz und Lothringen. Für eine genaue Abklärung, ob wir Ihre Adresse beliefern können, rufen Sie uns einfach an.

Das dürfen wir annehmen:

Asbest AVV 170605*

Beim Transport und der Anlieferung müssen die Abfälle gegen Staubentwicklung geschützt sein,d.h. sie müssen in Bigbags oder Plattensäcke mit Asbestwarndruck  verpackt werden.

Geeignete Bigbags und Plattensäcke können Sie auch bei uns erwerben.

Material, dass nicht ordnungsgemäß verpackt ist bzw. lose Abfälle werden nicht angenommen!

Mineralwolle, KFM, Glaswolle AVV 170603*

Dämmwolle muss in geeigneten Säcken mit Warndruck „Mineralwolle“ entsorgt werden. Hier besteht aber die Möglichkeit, die Abfälle luft- und staubdicht in Foliensäcken anzuliefern und vor Ort in die Volumenbags für Dämmmaterial nach TRSG 521 umzupacken. Die Volumenbags sind bei uns in zwei Größen erhältlich.

Grünschnitt AVV 200201

Was ist Grünschnitt?

Sträucher, Äste (Durchmesser nicht mehr als 12 cbm), Heckenschnitt, Gras- und Laubabfälle

Was gehört nicht in den Grünschnitt?

Wurzelwerk, Stammholz, Äste mit Durchmesser dicker als 12 cm, Knöterich,

sonstige Verunreinigungen

Gem. Bau- und Abbruchabfälle AVV 170904

Was gilt als Gem. Bau- und Abbruchabfälle?

Tapetenreste, Kunststoffe, Fenster mit Glasresten, Verpackungsmaterial, Haushaltsgegenstände, Hausrat, Matratzen, Teppiche, Sauerkrautplatten, Gips mit Strohanhaftungen,

NICHT in den Müll gehören:

Elektroschrott, HBCD-haltigen Dämmstoffen, Mineralwolle, Asbesthaltige Baustoffe, Flüssigkeiten, Farben,Lacke, Giftige Stoffe gemäß GefahrstoffV, Öl- und Benzingetränkte Materialien, Abfälle mit radioaktiven Bestandteilen, selbstentzündliche und explosive Stoffe, Abfälle mit hohem Schwermetallgehalt, Abfälle für deren Entsorgung seperate Rechtsnormen vorgeschrieben sind

Bauschutt AVV 170107

Was gehört in den Bauschutt?

Beton, Steine, Fliesen, Keramik, Porzellan, Sand, Kies, Schotter, Estrich

Was gehört nicht in den Bauschutt?

Holz, Müll, Stroh, Gips, Gipskarton, Gasbeton, Y-Tong-Steine, Bims, Metall, Asbest, Papier und sonstige Verunreinigungen

Altholz AI

Was ist Holz Kategorie AI?

Holz unbehandelt, Palettenholz unbehandelt, naturbelassenesoder lediglich

meschanisch behandeltes Altholz

Was ist nicht Holz AI?

Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderwaltig behandeltes Altholz, mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz (z.B: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Jägerzaun, Fenster und Türen aus dem Außenbereich), Wenn

Hölzer (AI-AIII bzw. -AIV) verschiedener Kategorien gemischt werden, wird der gesamte Inhalt als die höchste Klasse (AIII bzw. AIV) deklariert

Holz AII-AIII  AVV 170201

Was ist Holz Kategorie AII-III?

Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderwaltig behandeltes Altholz,ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Was ist nicht Holz AII-III?

mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz (z.B: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Jägerzaun, Fenster und Türen aus dem Außenbereich) Wenn

Hölzer (AI-AIV) verschiedener Kategorien gemischt werden, wird der gesamte

Inhalt als die höchste Klasse (AIV) deklariert

Erdmassen AVV 170504

Was sind Erdmassen?

Nicht belasteter, nicht kontaminierter Boden, Sand, Aushub nach DK 0, Lehm (entsprechend Laga < Z 1.2), Grasboden ohne Grasnarben. Ab 200qm ist eine Analyse nach vollem Deponieumfang erforderlich

Was sind keine Erdmassen DK 0?

hoher Steinanteil, unverunreinigt mit Wurzelwerk, sonstige Verunreinigungen, schadstoffbelasteter oder kontaminierter Erdaushub, Grasnarben

Ziegel AVV 170102

Was sind Ziegeln?

Tonziegeln, Mauerbruch auf Tonziegeln – unverputzt, Dachziegeln auf Ton-Basis

Was gilt nicht als Ziegelschutt? Zementziegeln, Ziegelschutt mit Verunreinigungen

Gips AVV 170802

Was ist Gips?

Gipskarton, Gips, Rigips, Porenbeton, Y-Tong, frei von anhafteten Dämmstoffen,

Holz, metallischen Befestigungen etc.

Was ist kein Gips?

Gips mit Verunreinigungen durch Müll, Bauschutt etc.

Glasabfälle 170202

Was sind Glasabfälle?

Altglas, Verpackungsglas sortenrein ohne Verunreinigungen durch Metall- Holzanhaftung etc.

Was gilt nicht als Glasabfall?

Glas mit Verunreinigungen, Glühbirnen, Autoscheiben, Leuchtstoffröhren, Bleiglas

Wurzelwerk

Was gilt als Wurzelwerk?

Baumstumpf, Wurzeln oder Verunreinigungen

Was gilt nicht als Wurzelwerk?

Wurzeln mit Verunreinigungen, Stammholz, Grünschnitt

Papier und Kartonagen AVV 150101

Was gilt als Papier und Kartonagen?

Zeitungen, zeitschriften, Schreibpapier, Verpackungskartonagen, Bücher ohne Rücken

Was gilt nicht als Papier und Kartonagen?

Papier mit Speiseresten, beschichtetes Papier, Pappe mit Sichtfenster, Papier und Kartonagen stark verunreinigt

Metallschrott AVV 170407

Was gilt als Schrott?

Eisenteile, Gussteile, Armierungsstahl, Regenrinnen, Gussrückstände, Metalle, Stahl

Was gilt nicht als Schrott?

Öltanks und -Fässer, Kunststoffmaterialien, Maschendrahtabfall, FH-Türelemente, dämmmaterialgefüllte Bauteile

ACHTUNG: DIESE LISTE ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT BZW RICHTIGKEIT!

Der einfachste und beste Weg zu ihrem Container!